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ESG Risikomanagement - Auswirkungen des EU Green Deal für kleinere und mittlere Unternehmen!

Aktualisiert: 8. Jan. 2023

Nachhaltigkeitskriterien werden spätestens ab Jänner 2023 im Kreditrating der Banken berücksichtigt.

Dazu gibt es noch viel Unsicherheit und die Materie sieht komplex aus. Was kann man als kleines und mittleres Unternehmen tun, um sich hier gut vorzubereiten.

Ein paar Gedanken und ein möglicher Lösungsweg dazu!

Nachhaltigkeit im Sinne des EU-Green Deal bedeutet immer die Berücksichtigung von #ESG-Kriterien. E steht für #Environmental, S für #Social und G für #Governance


Derzeit herrscht Hochbetrieb in den Risk-Management Abteilungen der Banken. Die Nachhaltigkeits-Berichtspflicht der EU für Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen hat weitreichende Implikationen. Viele Wirtschaftstreibende sind sich der damit verbundenen Implikationen noch nicht gewahr, nicht zuletzt auch deshalb, weil bei den Banken die Unsicherheit hinsichtlich der Vorgehensweise und Umsetzbarkeit noch groß ist.

Die Berichtspflicht sollte ursprünglich mit Mitte 2022 „scharf“ gestellt werden. Die Frist wurde ein wenig verlängert, aber mit Anfang 2023 wird es „ernst“.

Was bedeutet die Berichtspflicht für kleine und mittlere Unternehmen mit Finanzierungsbedarf, dies ist momentan wohl eine der zentralen Fragestellungen.

Um die Schnittstelle Bank und Unternehmen gut zu verstehen, macht es Sinn einen Blick auf die Berichtspflicht der Banken zu werfen, denn diese hat jedenfalls Implikationen für die Risikoeinschätzung und damit Einbeziehung der ESG-Risiken in die Kreditkosten.

Das Riskmanagement der Banken hat unterschiedliche Analyse-Ebenen:


  1. In der Sichtweise auf das Portfolio Alignment wird die Ausrichtung/Konformität des Gesamtbank-Engagements mit Nachhaltigkeitszielen dargestellt. Dies bedeutet eine Überprüfung, welcher Anteil der Anlage und Kreditportfolios bereits an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet ist.

  2. Durch den Aufbau eines Risk Framework wird das Risikoportfolio nach geografischen, sektoralen und zeitlichen Kriterien geprüft. Vorab modellierte ESG-Szenarien zeigen den Wert und die Erträge eines Portfolios in Zukunft. Zum einen können Auswirkungen von physischen Risikotreibern wie Extremwetterereignissen auf die Wirtschaft bzw. auf einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Landwirtschaft und damit eine gesamtwirtschaftliche Verschlechterung eingepreist werden. Zusätzlich können Transitionsrisiken einzelner Branchen abgeschätzt werden. Ein Beispiel wäre hier der Energiehandel, dessen Geschäftsmodell sich durch die Veränderung gesetzlicher Rahmenbedingungen derzeit massiv verändert.

  3. Die Ebene mit dem meisten Informationsgewinn bietet natürlich die Abschätzung von „Exposures“. Geschäftspartner werden hinsichtlich ihrer ESG-Strategie und Umsetzung geprüft und geratet. Hier wird auf Basis von vorab festgelegten ESG-Kriterien evaluiert. Der Informationsgewinn ist sowohl für das interne Risikomanagement einer Bank als für die aktive Kommunikation mit Geschäftspartnern groß.


Gehen wir also davon aus, dass Banken gezielt mit allen drei davor genannten Ebenen arbeiten, so bedeutet dies für Unternehmen:


  • Über kurz oder lang wird jede Finanzierungszusage auch an eine ESG-Risikoanalyse geknüpft sein, da ja Rechenschaft darüber abzulegen ist, wie hoch die Konformität mit Nachhaltigkeitszielen ist.

  • Ein gutes Service der Bank könnte bedeuten, dass Unternehmen mit branchenrelevanten Daten mit geografischem Bezug unterstützt werden. Dies könnte für das interne Risikomanagement des Unternehmens hilfreich sein.

  • Es wird unabdingbar werden, die Grundzüge der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verstehen, egal ob man nach EU-Recht berichtspflichtig ist oder nicht.


Muss man sich davor fürchten?

Schon jetzt müssen Unternehmen bei Finanzierungsbedarf einen Businessplan vorlegen und ihre Geschäftsstrategie glaubhaft darlegen. In Zukunft sind ESG-Kriterien in diese Überlegungen einzubeziehen.

Was bedeutet dies? Hilfreich ist hier eine Analyse entlang den ESG-Kriterien ausgerichtet nach dem EU-Framework zur Berichtspflicht (ESRS=European Sustainability Reporting Standards). Ich bediene mich hier der wesentlichen Kapitel der seit 2 Wochen im Umlauf befindlichen Entwürfe der ESRS. Man kann eigentlich nicht viel falsch machen, wenn man seine eigenen Überlegungen an die Struktur dieser Standards knüpft, denn auch die Berichtspflicht der Banken ist an diese Struktur geknüpft.

Daher sollte man seine eigene Position zu folgenden Themenstellungen überdenken:

E (Environmental): Was kann ich zur Besserung zu einem der 6 definierten Umweltziele der Taxonomie bzw. jedenfalls nicht zur Verschlechterung beitragen. Die 6 Umweltziele lauten:

a) Klimaschutz

b) Anpassung an den Klimawandel

c) Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressouren

d) Übergang zur Kreislaufwirtschaft

e) Vermeidung und Verringerung zur Umweltverschmutzung

f) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Gerade in Bezug auf die Ziele a und b ist es wichtig, den eigenen Carbon Footprint und dessen Entwicklung darzustellen. Da gibt es kleine, flinke wenig kostenintensive Tools, die schnell einen Überblick verschaffen und auch für kleine und mittlere Unternehmen gut leistbar sind.

S (Social): Die CSRD definiert 4 Themenbereiche, die beleuchtet werden sollten:

  1. Mitarbeiter:innen (z.B.: Weiterbildung, Gesundheit und Sicherheit, etc.)

  2. Mitarbeiter:innen in der Value Chain (Unter welchen Konditionen wird in vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungsketten gearbeitet, so dieses Thema überhaupt Relevanz hat)

  3. Regionen, die von meinen wirtschaftlichen Aktivitäten betroffen sind (z.B. Rolle als wichtiger Arbeitgeber in der Region, Beziehungen zu öffentlichen Einrichtungen, gestaltende Funktionen in der Region, etc.

  4. Konsumenten und End-User: z.B Austausch, Kundenzufriedenheit, mögliche negative Auswirkungen meines Produkts, etc.


G (Governance): Hier sind 2 Themenfelder führend:

  1. Governance, Risk Management, internes Kontrollsysteme: Welche Maßnahmen bestehen in Bezug auf Risiko-Management und wie werden ESG-Aspekte in der Unternehmensführung berücksichtigt.

  2. Business Conduct: Mögliche Aspekte der Korruption und von Lobbying-Aktivitäten


Es geht gar nicht darum zu allen Themen im Detail zu berichten, sondern vielmehr darum glaubhaft festzuhalten, welche Themenstellungen Relevanz für das jeweilige Geschäftsmodell haben und welche ESG-Strategien und Maßnahmen hier geplant sind.

Dies bedeutet eine strukturierte Analyse der Geschäftsaktivitäten. Damit ist ein ESG-Screening auch eine sehr gute Möglichkeit,

  • Effizienzpotenziale entlang der Wertschöpfungskette zu heben,

  • Mitarbeit:innen - Zufriedenheit zu erhöhen

  • und letztendlich auch das Ansehen in der Region und bei Kunden weiter zu entwickeln.


Mit einer guten und profunden Begleitung dieses Prozesses kann schnell ein Mehrwert geschaffen werden. Es wäre doch eigentlich schade auf das nächste Bankgespräch zu warten um damit zu beginnen, oder???

Wer hier gerne weitere Anleitungen möchte und die Berichtspflicht besser verstehen möchte, um die Implementierung dieser zum Wettbewerbsvorteil werden zu lassen, ist herzlich eingeladen am Workshop CSRD Performer am 29. und 30. Juni in Graz teilzunehmen.




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