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SBTi und Klimabilanz: Was Unternehmen wirklich wissen müssen

28. Sept.
5 Min. Lesezeit

Klimabilanz und SBTi - Unnötige Bürokratie?

Nicht jedes Unternehmen, das eine Klimabilanz erstellt, will das eigentlich. Ich begleite gerade einen Fall, in dem ein Betrieb Klimabilanz und SBTi (Commitment mit Science Based Targets) nur macht, weil der Kunde es von Lieferanten ab einer bestimmten Größe verlangt, nicht aus Überzeugung.

Ist das also wirklich nur lästige Bürokratie, oder können Unternehmen dabei auch einen echten Mehrwert generieren?

Wie Praxisfälle zeigen: Eine sehr genaue Auseinandersetzung mit Energie- und Ressourcenströmen deckt Ineffizienzen und neue Optionen auf, die vorher schlicht nicht im Fokus standen.

In einem Praxisbeispiel führte die gezielte Messung des Energie- und Wasserverbrauchs in einzelnen Prozessschritten bereits im ersten Schritt zu einer um 15 Prozent effizienteren Prozesssteuerung. Zusätzlich wurden Nebenprodukte neu bewertet, deren Verwertbarkeit vorher niemand systematisch erfasst hatte, mit neuen Marktchancen als Folge.

Ist die Klimabilanz einmal sauber erstellt, ist der Weg zu einem SBTi-Ziel meist gar nicht mehr weit. Die eigentliche Arbeit, nämlich die eigenen Zahlen zu kennen, ist dann schon getan. Viele Unternehmen begegnen SBTi trotzdem mit einem Respekt, der in der Sache selten gerechtfertigt ist.

Was SBTi eigentlich ist?

Die Science Based Targets initiative, kurz SBTi, ist ein Standard-Setzer und eine Prüfinstanz für Klimaziele, getragen von CDP, UN Global Compact, World Resources Institute und WWF.

SBTi legt fest, wie ein Reduktionsziel aussehen muss, damit es mit dem 1,5-Grad-Pfad des Pariser Abkommens vereinbar ist, und lässt eingereichte Ziele über SBTi Services extern validieren.

Für die meisten kleineren und mittleren Unternehmen ist das, mit einer bestehenden Klimabilanz im Rücken, weniger kompliziert, als der Ruf des Themas vermuten lässt.

Verpflichtend sind Scope-1- und Scope-2-Ziele, langfristige Ziele bis 2050 bleiben freiwillig. Als Mindestmaßstab gilt eine jährliche Reduktionsrate von 4,2 Prozent, verteilt über den Zeitraum bis zum gewählten Zieljahr, Schritt für Schritt erreichbar, nicht auf einen Schlag.


SBTi Ziele in der Praxis!

In der Praxis reichen dafür oft überschaubare Maßnahmen, die auf den Zahlen der Klimabilanz aufsetzen:

  • HVO-Diesel kann die Emissionen im Fuhrpark um bis zu 80 Prozent senken,

  • eine eigene PV-Anlage oder der Bezug von Biostrom wirkt direkt auf Scope 2.

Und selbst wenn ein Scope-3-Ziel dazukommt, sind auch hier Fortschritte machbar, viele Lieferanten arbeiten längst selbst an der Klimabilanz ihrer Produkte, ein Gespräch in der Vorkette bringt hier oft mehr, als man erwartet.

Was eine Klimabilanz ist und wie sie nach dem GHG Protocol über Scope 1, 2 und 3 aufgebaut wird, haben wir im letzten Beitrag ausführlich behandelt [Link zum CO2-Bilanzierung-Artikel]. Ohne aktuelles Inventar lässt sich ohnehin kein Ziel zur Validierung einreichen, das schreiben die geltenden SBTi Corporate Near-Term Criteria als Einreichungsvoraussetzung vor. Die Klimabilanz ist also nicht nur die Grundlage für die eingangs beschriebenen Effizienzgewinne, sondern auch formal der erste Schritt, ohne den bei SBTi gar nichts geht.


Warum die Unternehmensgröße den Umfang bestimmt

Wie umfangreich ein SBTi-Ziel ausfallen muss, hängt zusätzlich von der Betriebsgröße ab.

Ab 1. Februar 2027 gilt dafür der neue SBTi Corporate Net-Zero Standard 2.0, veröffentlicht im Juni 2026, mit einer Zweiteilung in Kategorie A und Kategorie B. Bis dahin läuft die Validierung noch nach den bisherigen Kriterien, wer aber jetzt plant, sollte die neue Einteilung bereits kennen.

Ein fiktives Beispiel macht den Unterschied greifbar.

Kategorie A:

Ein Lebensmittel- und Kosmetikunternehmen mit

  1. 1.750 Vollzeitäquivalenten fällt allein durch die Mitarbeiterzahl in Kategorie A,

  2. der Schwellenwert liegt bei 1.000 FTE oder 450 Millionen Euro Nettoumsatz.

  3. Für dieses Unternehmen sind Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Ziele verpflichtend, dazu kommen erweiterte Anforderungen wie eine externe Verifizierung der Klimabilanz.

Kategorie B:

Ein mittelständischer Lebensmittelbetrieb mit etwa

  1. 150 Mitarbeitenden fällt dagegen in Kategorie B.

  2. Laut dem offiziellen Kriterienkatalog für Kategorie-B-Unternehmen sind hier nur Scope-1- und Scope-2-Ziele verpflichtend, Scope 3 bleibt optional.

  3. Kleiner zu sein bedeutet also nicht, von SBTi ausgenommen zu sein, es bedeutet, dass der Pflichtumfang kleiner ist, nicht die Pflicht selbst.

Ein Punkt daraus ist für viele Unternehmen unmittelbar relevant: Heute ist ein kombiniertes Scope-1+2-Ziel noch ausdrücklich zulässig, die aktuellen Near-Term-Kriterien erlauben Ziele, die mehrere Scopes zusammenfassen, solange die Ambition jedes Teilziels für sich geprüft werden kann.

Der neue Net-Zero Standard 2.0 macht damit Schluss: Ab Februar 2027 müssen Kategorie-B-Unternehmen getrennte Ziele für Scope 1 und Scope 2 setzen, Kategorie-A-Unternehmen zusätzlich auch für Scope 3. Wer heute noch mit einem gemeinsamen Scope-1+2-Ziel plant oder bereits eines eingereicht hat, sollte das im Blick behalten. Die zweite praxisrelevante Änderung betrifft das Basisjahr-Inventar bei Scope 2: Künftig ist ausschließlich der location-based Ansatz zulässig, bisherige Ausnahmen entfallen.


Die Selbstverpflichtung zu SBTi: was sie bedeutet, und was auf dem Spiel steht

Eine Selbstverpflichtung bedeutet nicht, sofort ein fertiges Ziel vorweisen zu müssen. Unternehmen haben ab der Commitment-Erklärung 24 Monate Zeit, ein Ziel zur Validierung einzureichen.

Wird diese Frist versäumt oder ein validiertes Ziel nicht fristgerecht aktualisiert, wechselt der Status öffentlich sichtbar auf "Commitment Removed" oder "Target Expired", einsehbar im SBTi Target Dashboard. Unternehmen mit einem entfernten Commitment können sich laut SBTi danach nicht erneut verpflichten. Wer sich verpflichtet, sollte das wissen, und genau deshalb lohnt sich eine solide Klimabilanz vor der Verpflichtung mehr als ein schneller Beitritt ohne Datenbasis.

Was unterscheidet eine Klimabilanz von einem SBTi-Ziel?

Die Klimabilanz ist die Bestandsaufnahme, sie erfasst die tatsächlichen Emissionen nach dem GHG Protocol. Das SBTi-Ziel ist die daraus abgeleitete Verpflichtung, eine von SBTi geprüfte Reduktionsrate auf Basis dieser Zahlen. Ohne Klimabilanz lässt sich kein SBTi-Ziel einreichen, umgekehrt führt aber nicht jede Klimabilanz zwangsläufig zu einem SBTi-Ziel.

Kategorie A greift ab 1.000 Vollzeitäquivalenten oder 450 Millionen Euro Nettoumsatz, in Hochlohnländern zusätzlich schon ab kombiniert 10.000 Tonnen CO2e in Scope 1 und 2, wenn zugleich mindestens zwei von drei weiteren Schwellen erreicht sind (Bilanzsumme ab 25 Millionen Euro, Umsatz ab 50 Millionen Euro oder 250 Vollzeitäquivalente). Alle anderen Unternehmen fallen in Kategorie B.

"Commitment Removed" betrifft die Selbstverpflichtung selbst, sie tritt ein, wenn innerhalb von 24 Monaten kein Ziel zur Validierung eingereicht wird. "Target Expired" betrifft ein bereits validiertes Ziel, sie tritt ein, wenn innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Zieljahres kein neues Ziel eingereicht wird, oder wenn eine fällige Fünfjahresprüfung nicht rechtzeitig erfolgt. Beide Status sind im SBTi Target Dashboard öffentlich einsehbar.

Ja, wenn der Blick über die reine Pflichterfüllung hinausgeht. Schon die genaue Betrachtung von Scope 1 und Scope 2, also der bezogenen und stationär verbrauchten Energie, deckt oft Lücken bei innerbetrieblichen Messpunkten auf, die für eine bessere Prozesssteuerung ohnehin gebraucht würden. Bei Scope 3 zeigt eine strukturierte Analyse der bezogenen Leistungen häufig Risiken in der Lieferkette, aber auch Ansatzpunkte für Kooperationen, von denen beide Seiten profitieren. Nicht die regulatorische Anforderung oder der Druck von Geschäftspartnern sollte also das Startargument sein, sondern der Mehrwert für die eigene Unternehmenssteuerung.

Für Unternehmen mit Sitz in der Steiermark z.B: Über die WIN, die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark, wird eine Erstberatung zu Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltigem Wirtschaften, darunter Klimabilanzierung, mit bis zu 70 Prozent der externen Beratungskosten gefördert, maximal 18 verrechenbare Stunden je Standort, einmalig. Weiterführende Module werden mit bis zu 50 Prozent gefördert, Stundensatz 100 Euro netto. Die Struktur gilt seit 1. Jänner 2026.

Für Unternehmen außerhalb der Steiermark greift diese Förderung nicht, dort lohnt sich der Blick auf die jeweilige Landesförderung.


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