Worum geht es im Whitepaper zur Taxonomie Verordnung ?
Für wen gilt die Taxonomie Pflicht?
Die EU-Taxonomie dient der systematischen Klassifizierung von grünen Unternehmensaktivitäten. Ziel ist es, Investoren und Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Umweltleistungen zu unterstützen und messbare Kennzahlen zu schaffen, um Aktivitäten abzubilden, die eine CO2-arme und ressourceneffiziente Wirtschaft fördern.
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Dieses Whitepaper gibt eine erste Orientierung, indem es die Ziele und Bausteine der Taxonomie aufzeigt und eine erste Vorgehensweise für die Implementierung darstellt. Darüber hinaus ist es uns wichtig, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie Unternehmen einen strategischen Mehrwert aus den Berichtspflichten ziehen können.
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Ab dem 1. Januar 2022 gilt die EU-Taxonomie für alle Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und Nichtfinanzunternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
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Ebenso müssen alle Unternehmen, die unter die EU Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, die neuen Vorschriften beachten.
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Ab 2025 sind auch mittlere Unternehmen betroffen, die mindestens 2 der folgenden drei Kriterien erfüllen:
> 250 Mitarbeiter:innen
> 40 Mio EUR Umsatz
> 20 Mio EUR Bilanzsumme
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Key Takeaways aus dem Whitepaper
Hier gehts zum Download
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Ziele der Taxonomie-Verordnung?
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Unter welchen Bedingungen wird eine Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft?
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Auf welche sechs Ziele im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bezieht sich die Verordnung über die Taxonomie?
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Für wen ist die Taxonomie-Verordnung gültig?
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Was sind die Pflichten, die aus der Berichtspflicht für Unternehmen resultieren?
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Branchenbeispiele