EU-Green Deal - ein Überblick über Regelungen und Berichtspflichten
Aktualisiert: 2. Jan.
„Sustainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.“ Brundtland Report aus dem Jahr 1987;
The World Commission on Environment and Development, auch Brundtland Kommission genannt (Vorsitzende war die damalige norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland) war eine internationale Kommission im Auftrag der UN, die nach mehrjähriger Datenanalyse Strategien für eine nachhaltige Entwicklung definiert haben und diese im Report, Our Common Future, 1987 veröffentlicht hat. Dieser Report ist die Grundlage des weltweiten Verständnisses der Nachhaltigkeit.
Der EU-Green Deal basiert auf diesem Verständnis und setzt neue Rahmenbedingungen für Unternehmen. Diese sollen gewährleisten, dass wirtschaftliches Handeln im Kontext Gesellschaft und Ökologie passiert.
Der Green Deal ist ein Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und verfolgt drei wesentliche Ziele:
Umlenkung auf nachhaltige Investitionen
Bewältigung von finanziellen Risiken, die sich aus Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben
Förderung von Transparenz und Langfristigkeit auf den Kapitalmärkten und gesamten Wirtschaftstätigkeit
Wichtige Meilen- und Bausteine des EU-Green Deal im Überblick:

2014 EU Directive 2014/95: Antwort auf die Wirtschaftskrise 2007/2008 und legt erstmals Prinzipien zur nichtfinanziellen Berichterstattung fest, dies allerdings nur für große börsennotierte Unternehmen (ca. 8000 in der EU); Die Directive wurde in den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationalen Gesetzgebungen umgelegt, in Österreich ist dies sie seit 2018 geltende NaDiVeg Verordnung.
2015 Pariser Klimaziel: Festlegung von 195 Staaten und der EU die Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen. Das Erreichen des Klimaziels ist die Grundlage und Zielsetzung der EU-Taxonomie. Das Pariser Klimaziel verfolgt Zielsetzungen, wie die
Verpflichtung, arme Staaten bei der Verminderung klimaschädlicher Emissionen und bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen
Berücksichtigung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Klimawandels;
Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen;
Verpflichtung der Industrieländer konkrete Ziele zur Verminderung
2016: Sustainable Development Goals Commitment der Mitgliedsstaaten der SDG als globale Vision; nachhaltiges Wirtschaften Im Jahr 2016 hat die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 als Fahrplan für die Zukunft verabschiedet. Sie umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) definieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern, deren Umsetzung laut UN höchste Priorität hat. Alle 193 UN-Mitgliedsstaaten haben sich darauf verständigt, privatwirtschaftliche Aktivitäten, Investitionen und Innovation als wichtige Motoren der Produktivität, eines breitenwirksamen Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu verstehen.
2018 Das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz NaDiVeG: Umsetzung der EU Directive 2014/95 in ationale Gesetzgebung, die Berichterstattung nach folgenden Richtlinien bzw. Normen für börsennotierte Unternehmen anerkennt:
Global Reporting Initiative (GRI)
Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem (EMAS)
Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte: Umsetzung des Rahmenprogramms „Protect, Respect, Remedy“ der UN
OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen
Trilaterale Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik
ISO 26000
Die EU Kommission unterzieht die Regelungen der EU 2014/95 einem "Fitness Check." Sie folgt dabei den Ergebnissen der empirischen Studie der Alliance for Corporate Transparency, An Analysis of the sustainability reports of 1000 companies pursuant to the EU Non-Financial Reporting Directive.
Obwohl 95% der analysierten Unternehmen nichtfinanzielle Informationen veröffentlichten, fällt das Fazit ernüchternd aus, aus folgenden Gründen:
Fehlende Strukturierung
Wenig aussagekräftige nichtfinanzielle Kennzahlen
Fehlende integrierte Nachhaltigkeitsstrategien
Eine unzureichende Festlegung von Klimazielen
Geringer Bezug von Risikoanalysen auf nichtfinanzielle Aspekte
Schlechte Vergleichbarkeit der Berichtsformate